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FAQ

Ich freue mich, dass Sie sich für eine Therapie in meiner Privatpraxis interessieren.

Um bereits einige Ihrer Fragen zu klären, entnehmen Sie bitte entsprechende Fragen und Antworten aus dieser Seite.

Gerne können Sie mich jederzeit für individuelle Fragen per Mail oder über das Kontaktformular kontaktieren.

Krankenkasse

Bitte informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die erforderlichen Schritte der Kostengutsprache für Ihre geplante ambulante Verhaltenstherapie. Manche Kassen benötigen hierfür ein spezielles Antragsverfahren, welches frühzeitig in die Wege geleitet werden sollte, um die Kostengutsprache zu gewährleisten.

Bitte verfolgen Sie im weiteren Verlauf die Anzahl Ihrer Therapiesitzungen, damit ggf. ein Folgeantrag zeitnah gestellt werden kann und informieren Sie mich bitte rechtzeitig, wenn das Stundenkontingent erschöpft ist.

Im Regelfall wird der Erstantrag bei der Krankenkasse über eine sogenannte "Kurzzeittherapie" über 25 Stunden gestellt.

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Therapiesitzung

Eine Therapiesitzung dauert im Regelfall 50 Minuten. Üblich sind wöchentliche oder 14-tägige Abstände je nach Bedarf.

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Kosten

Abgerechnet wird über die GOÄ Ziffern 801, 804 und 870.

Der Satz variiert je nach Aufwand und Zeitpunkt des Gesprächs von 2,3 - 3,5 fach.

Sollte Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen, müssen diese vom Patienten selbst übernommen werden.

Bitte sagen Sie Ihre Therapiestunde bei Verhinderung rechtzeitig ab (24 Stunden vor dem vereinbarten Termin per Mail oder Telefon), da die Kosten für diese ansonsten in Rechnung gestellt werden müssen.

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Therapeutische Zusatzangebote

Um Ihre Behandlung möglichst gut in Ihre sonstige Zeitplanung integrieren zu können und Ihre individuellen Bedürfnisse bestmöglich abzudecken biete ich folgende Zusatzangebote an:

  • Wochenendsprechstunde

  • Abendsprechstunde

  • Onlinesprechstunde

  • Beratung per Mail

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